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Am 20. Juni 1933 erfolgte durch das Preußische Innenministerium
die Festlegung, in Börgermoor, Esterwegen und Neusustrum drei Lager
mit Platz für 5.000 Schutzhäftlinge errichten zu lassen. Zu diesem
Zweck wurde am 28. Juni die „Verwaltungsdirektion der staatlichen Konzentrationslager“
mit Sitz in Papenburg eingerichtet, im Juli die Bewachung der SS übertragen
und als Oberlagerkommandant der SS-Standartenführer Brinkmann eingesetzt.
Das Konzentrationslager Esterwegen als Doppellager mit Platz für
2.000 Gefangene wurde Mitte August weitgehend fertiggestellt und erhielt
die Bezeichnung Lager II und III, obwohl die beiden Teillager von einem
gemeinsamen Zaun (und später zusätzlich einer Mauer) umgeben
waren. Als Lagerkommandanten setzte das Innenministerium die SS-Untersturmführer
Heinrich Katzmann (Lager II) und Martin Seehaus (Lager III) ein. Die Bewachung
der ab dem 10. August eintreffenden Häftlinge übernahm die SS-Gruppe
West.
Im April 1934 wurden die Konzentrationslager Börgermoor und Neusustrum
aufgelöst und von der preußischen Justizverwaltung als Strafgefangenenlager
übernommen. Esterwegen blieb, nun unter dem Lagerkommandanten SA-Hauptsturmführer
Heinrich Remmert, als Konzentrationslager bestehen.
Am 20. April übernahm der Reichsführer-SS Heinrich Himmler
die Gestapo in Preußen und beauftragte den Kommandanten des KZ Dachau
und SS-Gruppenführer Theodor Eicke (ab 4. Juli 1934: Inspekteur der
Konzentrationslager) mit der Reorganisation der staatlichen preußischen
Konzentrationslager. Zwei Monate später unterstellte sich Himmler
das Lager Esterwegen „unmittelbar“ und setzte am 1. Juli den SS-Standartenführer
Hans Loritz als neuen Kommandanten ein, der bis März 1936 diese Funktion
ausübte. Am 1. August führte Eicke die für Dachau entwickelte
Lagerordnung ein, die nicht nur die völlige Rechtlosigkeit der Häftlinge
festschrieb, sondern es den Wachleuten auch ermöglichte, völlig
willkürlich Häftlinge zu terrorisieren und dabei gleichzeitig
„legal“, d.h. unter Ausnutzung der durch die Lagerordnung vorgegebenen
„Bestrafungs“methoden, zu handeln.
Im Juni 1934 befanden sich, nachdem im Rahmen einer Weihnachtsamnestie
1933 zahlreiche Schutzhäftlinge entlassen worden waren, noch 812 Gefangene
im Lager. Waren es Mitte 1933 überwiegend kommunistische und in kleinerer
Zahl sozialdemokratische Schutzhäftlinge gewesen, kamen sehr bald
Mitglieder anderer Parteien oder Gewerkschaften, Intellektuelle, Bibelforscher
(Zeugen Jehovas) und Juden hinzu. Zu den bekanntesten Schutzhäftlingen
gehörten Carl von Ossietzky, Friedrich Ebert jun., Ernst Heilmann,
Julius Leber, Bernhard Bästlein, Theodor Neubauer und Werner Finck.
Ab Herbst 1933 kamen als neue Häftlingsgruppe in Vorbeugungshaft
genommene „Gewohnheitsverbrecher“ (oder „Berufsverbrecher“) hinzu. Im Oktober
1935 betrug ihre Zahl im Lager 476 Personen.
1935 nahmen die Mißhandlungen und Morde wieder deutlich zu. Formelle
Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Osnabrück wurden jedoch innerhalb
kürzester Zeit eingestellt.
Nachdem am 1. April 1936 der SS-Sturmbannführer Karl Otto Koch als neuer Lagerkommandant eingesetzt und ein weiterer Ausbau des Lagers geplant worden war, erfolgte im August/September die Auflösung des Lagers als Konzentrationslager und seine Verlegung „aus Gründen der Landesverteidigung nach Oranienburg“. Wahrscheinlich 1.000 Gefangene wurden in das neue KZ Sachsenhausen überführt.
Am 7. Januar 1937 übernahm das Reichsjustizministerium das Lager
mit der Bezeichnung Lager VII als siebtes Strafgefangenenlager im Emsland.
Die Bewachung auch dieses Lager oblag der SA-Pionierstandarte 10, deren
Angehörige den aus der KZ-Phase bekannten Terror und die Schikanen
gegenüber den Gefangenen fortsetzten.
Bis 1940 betrug der Anteil der als (auch nach heutigem Rechtsempfinden)
„kriminell“ einzustufenden Strafgefangenen bis zu 80 %, wobei die häufigsten
Delikte „schwerer Diebstahl“, „Unterschlagung“ und „Betrug“ waren. Daneben
waren weiterhin u.a. politische Häftlinge, die allerdings überwiegend
ab 1937 im Lager II Aschendorfermoor konzentriert worden waren, und nun
auch Homosexuelle inhaftiert. Ab 1940 kamen zunehmend wehrmachtgerichtlich
verurteilten Soldaten hinzu. Der Anteil der überwiegend wegen Fahnenflucht,
unerlaubter Entfernung oder ‚Zersetzung der Wehrkraft‘ Verurteilten lag
spätestens nach 1942 deutlich über 50 %.
In den Kriegsjahren verschlechterten sich die Haftbedingungen zusehends. Die Arbeitszeiten wurden auf mindestens zwölf Stunden täglich erhöht, immer mehr Gefangene erkrankten aufgrund der hygienischen Zustände, durch Hunger und durch die Arbeitsbedingungen. Zwischen dem 1. April und dem 20. November 1942 starben allein 55 Häftlinge an Magen- und Darmkatarrh sowie an Mangelerscheinungen.
Ab Mai 1943 kamen in einen Teilbereich des Lagers Esterwegen, in das
zu diesem Zweck vom mit deutschen Strafgefangenen belegten Restteil des
Lagers scharf abgetrennte „Lager Süd“, sogenannte „Nacht und Nebel“-Gefangene
aus Frankreich, Belgien und, in sehr kleiner Anzahl, aus den Niederlanden.
Hierbei handelte es sich um Widerstandskämpfer, die in ihren besetzten
Ländern Spionage- und Sabotagehandlungen, Streiks und andere Aktionen
organisiert und durchführt hatten, verhaftet worden waren und jetzt
auf ihren Prozeß warteten.
Bis zum 14. April 1944 trafen insgesamt 66 Transporte mit 2696 NN-Gefangenen
im Emsland ein. Aufgrund der Überfüllung des „Lager Süd“
wurden im Februar 1944 mindestens 500 bis 600 NN-Gefangene in das Lager
Börgermoor überführt.
Die Inhaftierung im Lager Esterwegen (und in Börgermoor) erfolgte
unter strengster Geheimhaltung: Die Gefangenen erhielten eine „NN“-Nummer,
Schriftverkehr war grundsätzlich verboten. Nachweisbar ist, daß
165 der Belgier und 9 der Franzosen, die im Lager Esterwegen inhaftiert
gewesen waren, zum Tode verurteilt und in München-Stadelheim, Dortmund,
Wolfenbüttel, Braunschweig, Köln und Brandenburg-Görden
hingerichtet wurden. Weitere 12 Belgier, allesamt Mitglieder der Widerstandsorganisation
De Zwarte Hand, wurden am 7. August 1943 auf dem Schießplatz in Lingen-Schepsdorf
erschossen, nachdem sie am 15. Januar 1943 in Wuppertal-Elberfeld vom Volksgerichtshof
zum Tode verurteilt und später nach Esterwegen überführt
worden waren.
Am 10. Februar 1944 ordnete Reichsjustizminister Thierack die Räumung
des Lagers von NN-Gefangenen an, die bis zum 15.3. in den Oberlandesgerichtsbezirk
Kattowitz verlegt und dort vom Sondergericht Oppeln abgeurteilt werden
sollten. Diejenigen NN-Gefangenen, deren Verfahren durch den 2. Senat des
Volksgerichtshofes in Leer durchgeführt werden sollten, blieben zunächst
noch im Lager.
Der erste große Transport mit 900 NN-Gefangenen aus Esterwegen
fand am 14. März in das Zuchthaus Gross-Strehlitz statt. Viele von
ihnen gehörten zu den 900 Gefangenen, die von hier aus am 30. Oktober
in das Konzentrationslager Gross-Rosen überführt wurden.
Im Lager Esterwegen waren am 1.1.1945 ca. 1.550 Gefangene registriert,
darunter auch eine größere Anzahl von Personen, die in den beiden
Außenkommandos (Strafgefangenenlagern) Nord und West eingesetzt waren,
weiterhin aber in Esterwegen geführt wurden. Im April wurden die Gefangenen
in das Lager Aschendorfermoor verlegt und erlebten dort das Kriegsende.
Ende April 1945 nutzten die britischen Militärbehörden das
Lager Esterwegen für kurze Zeit als Sammellager für Russen, sogenannte
Displaced Persons.
Im Sommer 1945 wurde auf dem Lagergelände das Civil Internment
Camp (C.I.C) No. 9 unter der Zuständigkeit der Britischen Rheinarmee
eingerichtet. Hier wurden alle mutmaßlichen Kriegsverbrecher (War
Criminals) aus anderen Internierungslagern, u.a. aus Sandbostel, Westertimke
und Fallingbostel, zusammengezogen, insbesondere ehemalige KZ-Wächterinnen
und -Wächter, die ihren Prozeß bzw. ihr Spruchgerichtsverfahren
erwarteten. Im Mai 1946 waren 2100 mutmaßliche Kriegsverbrecher in
Esterwegen interniert, Ende Juni 2612. Durch Verlegungen und Aburteilungen
sank ihre Zahl auf 1055 im Mai 1947. Im Juli 1947 wurde das Lager, seit
1.7.1946 No. 101 Prison Camp mit einem deutschen Direktor und einem britischen
Kommandanten, als Gefängnis für mutmaßliche Kriegsverbrecher
aufgelöst und als Gefängnis sowohl für normale Kriminelle
unter der Bezeichnung „Strafanstalten Emsland, Abteilung Esterwegen“ wie
auch, streng voneinander getrennt, für insgesamt ca. 900 inzwischen
von deutschen Spruchgerichten verurteilte Angehörige nationalsozialistischer
Organisationen weitergenutzt. Bis 1950/51 war eine zuletzt nur noch sehr
geringe Zahl der von Spruchgerichten Verurteilten im Lager, die von einem
britischen Kontrolloffizier bewacht wurden. Die Strafanstalt wurde noch
bis 1951 genutzt.
Ursprünglich war geplant, hier anschließend für die
Kultivierung der Esterweger Dose vorgesehene Arbeitskräfte unterzubringen,
ein Vorhaben, das jedoch nicht realisiert wurde. Stattdessen diente das
Lager von 1953 bis 1959 als Flüchtlingsdurchgangslager, bevor es Ende
der 50er/Anfang der 60 Jahre abgerissen und das Gelände von der Bundeswehr
übernommen wurde.
Im Jahr 2001 übernahm der Landkreis Emsland das seit den 1960er Jahren von der Bundeswehr genutzte Gelände des ehemaligen Konzentrations- und Strafgefangenenlagers Esterwegen mit dem Ziel, hier eine neue Gedenkstätte für alle Emslandlager einzurichten.
Bis zur Neugestaltung des Lagergeländes und der Einrichtung eines neuen Besucherzentrums, verbunden mit dem Umzug des DIZ nach Esterwegen, sind das Gelände und ein provisorischer Rundweg mit 12 Informationspunkten seit 2006 nur im Rahmen öffentlicher Führungen und für Gruppen nach vorheriger Anmeldung möglich.
Zwischen Mai und September wird in der Regel an jedem 1. und
3. Sonntag im Monat um 11.00 Uhr eine Führung angeboten. Weitere Auskünfte im Internet
unter www.gedenkstaette-esterwegen.de oder telefonisch
beim DIZ Emslandlager unter (0 49 61) 91 63 06.
Von Oldenburg kommend, biegt man von der B 401 bei km 21,5 in Richtung "Esterwegen" ab, fährt nach 1,5 km dem Hinweisschild "Gedenkstätte Esterwegen" folgend nach rechts in die Straße "Hinterm Busch" und biegt nach rechts bis zum 1. Tor ab. Kommt man dagegen aus Papenburg oder von der "Begräbnisstätte" (vom Parkplatz nach rechts auf die B 401), folgt man der Ausschilderung "Gedenkstätte Esterwegen". Geradeaus am Zaun entlangfahrend, kommt man, am Ende nach links abbiegend, zum 1. Tor, dem früheren Lagereingang.